In einem Erstgespräch lernen wir uns kennen, schauen gemeinsam, wo Sie gerade stehen, was Ihre Themen sind und loten aus, in welcher Weise ich Sie begleiten kann. Sie bekommen einen ersten Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise und entscheiden, ob Sie weitere Sitzungen in Anspruch nehmen wollen.
Dem Erstgespräch folgen drei probatorische Sitzungen mit dem Ziel, Ihnen eine überzeugte Entscheidung für oder gegen unsere gemeinsame Arbeit zu ermöglichen und Schwerpunkt und Ausrichtung der Therapie zu klären. Dazu steigen wir in den therapeutischen Prozess ein, Sie werden damit vertraut und wir reflektieren, was entsteht und wie es Ihnen damit geht.
Im Anschluss werde ich Ihnen einen Ausblick über den Therapieverlauf geben. Umfang und Frequenz der Therapiesitzungen werden abhängig sein von Ihren Anliegen und Ihrem persönlichen Bedarf.
Das Honorar für das Erstgespräch beträgt 100 EUR / 50 Minuten.
Alle weiteren Therapie-Sitzungen von 50 Minuten berechne ich nach dem Solidaritätsprinzip mit einem Honorar zwischen 100 EUR und 140 EUR. Die Einschätzung der Honorarhöhe obliegt Ihrer freien Entscheidung und wird von mir akzeptiert.
Für Geringverdienende biete ich eine begrenzte Anzahl kostenreduzierter Therapieplätze. Sprechen Sie mich bei Bedarf bitte an.
Meine Leistungen werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Falls Sie eine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung haben, können Sie unter Umständen Kosten geltend machen. Mein Honorar gilt als verbindlich vereinbart, unabhängig von der Höhe einer möglichen Erstattung durch Dritte.